Betreuungsvertrag für Hortkinder in städtischen Horten

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Hinweis: Bitte bringen Sie den Betreuungsvertrag in dreifacher Ausfertigung und eigenhändig unterschrieben zur Anmeldung in den Hort mit. Eine eingescannte Unterschrift entspricht nicht dem beim Abschluss von Betreuungsverträgen notwendigen Schriftformerfordernis.

Teil 1: Informationsmaterial für Personensorgeberechtigte

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Inhalt: Gemeinsame Haus- und Hofordnung der Grundschule und des Hortes, Hort-ABC, Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bei der Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung in Kindertageseinrichtungen, Hinweisblatt zu den Informationspflichten

Teil 2: pflichtige Formulare

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Inhalt: Angaben Personensorgeberechtigte und Vollmachten, Schweigepflichtentbindung, Personenbezogene Daten zum Kind, Foto- und Filmerlaubnis, Berechnungsbogen zur Ermittlung des Elternbeitrages, Abfrage der vormaligen Betreuung zum Stichtag 1. April und SEPA-Lastschriftmandat

Teil 3: bedarfsorientierte Formulare

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Inhalt: Datenerhebung zur Medikamentengabe und Notfallmedikation und Erlaubnisse für Baden/Duschen/Saunabesuch

Merkblatt zum Abschluss eines Betreuungsvertrages

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Hinweise zum Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch einer kommunalen Horteinrichtung der Landeshauptstadt Dresden und den Tag des vertraglich vereinbarten Betreuungsbeginns