Hinweis: Bitte bringen Sie den Betreuungsvertrag in dreifacher Ausfertigung und eigenhändig unterschrieben zur Anmeldung in den Hort mit. Eine eingescannte Unterschrift entspricht nicht dem beim Abschluss von Betreuungsverträgen notwendigen Schriftformerfordernis.
Teil 1: Informationsmaterial für Personensorgeberechtigte
Inhalt: Gemeinsame Haus- und Hofordnung der Grundschule und des Hortes, Hort-ABC, Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bei der Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung in Kindertageseinrichtungen, Hinweisblatt zu den Informationspflichten
Inhalt: Angaben Personensorgeberechtigte und Vollmachten, Schweigepflichtentbindung, Personenbezogene Daten zum Kind, Foto- und Filmerlaubnis, Berechnungsbogen zur Ermittlung des Elternbeitrages, Abfrage der vormaligen Betreuung zum Stichtag 1. April und SEPA-Lastschriftmandat
Hinweise zum Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch einer kommunalen Horteinrichtung der Landeshauptstadt Dresden und den Tag des vertraglich vereinbarten Betreuungsbeginns